Aktivpension: Die wichtigsten Informationen

Mit der sogenannten Aktivpension gelten ab 1. Jänner 2027 neue steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen für Menschen, die nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters weiterarbeiten. Wir haben die wichtigsten Infos in einem kurzen Überblick zusammengefasst.


Für den PVÖ steht fest: Die Aktivpension ist ein sinnvoller Anreiz – aber nur dann, wenn Freiwilligkeit, Fairness für Frauen und echte Beschäftigungschancen für Ältere gesichert sind. Der PVÖ fordert daher, dass bei Frauen 30 Versicherungsjahre für die Aktivpension ausreichend sein müssen. Zudem werden Modelle für ein Bonus-Malus-System ausgearbeitet, die der Bundesregierung präsentiert werden sollen. 

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